1. Transport

a) Die Gefahren des Transports ab Lieferstelle gehen stets, also auch bei frachtfreien Lieferungen, zu Lasten des Käufers. Dies gilt insbesondere auch hinsichtlich Bruch oder jedweder Veränderungen der Ware und der Verpackung auf dem Transport. Durch unbeanstandete Übernahme der Ware seitens der Post, Paketdienst oder anderer Transportmittel bzw. -organe gilt die ordnungsgemäße Verpackung als erwiesen.

b) Transportschäden müssen sofort nach Eingang der Ware bei Post oder Paketdienst gemeldet werden.

c) Umtausch oder Zurücknahme der Waren erfolgt nur nach vorheriger Absprache.

d) Sendungen an uns werden ohne vorherige Benachrichtigung nicht angenommen. Auch mit Avis erfolgt die Annahme der an uns gesandten Waren nur unter Vorbehalt.


2. Eigentumsvorbehalt

a) Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 455 BGB mit den nachstehenden Erweiterungen:

b) Die Waren bleiben bis zur vollen Bezahlung aller, auch unserer künftig entstehenden Forderungen gegen den Käufer aus sämtlichen Geschäftsbedingungen unser Eigentum (Vorbehaltsware).

c) Der Käufer nimmt die Vorbehaltsware für uns in handelsübliche Verwahrung. Er hat sie auf seine Kosten zu unseren Gunsten gegen Verlust und Wertminderung, insbesondere auch gegen Feuer-, Diebstahl- und Transportgefahr zu versichern.

d) Der Käufer ist verpflichtet, mit seinen Abnehmern bei Weitergabe der Ware solche Vereinbarungen zu treffen, die es gewährleisten, dass wir trotz mehrfacher Weitergabe der Ware Eigentümer bleiben.

e) Der Käufer darf die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterverkaufen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen usw. sind ihm untersagt; etwaige Pfändungen und sonstige Beinträchtigungen der Vorbehaltsware durch Dritte sind unverzüglich anzuzeigen.

f) Verkauft der Käufer die Vorbehaltsware - gleich in welchem Zustand - weiter, so tritt er schon jetzt bis zur völligen Erfüllung seiner Verbindlichkeit uns gegenüber alle aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen seine Käufer mit allen Nebenrechten an uns ab. Die abgetretenen Forderungen dienen zu unserer Sicherung in Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware.


3. Preise

a) Bei preisgebundenen Artikeln verpflichtet die Annahme der Sendung zur Einhaltung der festgesetzten Verkaufspreise bei Wiederverkauf.

b) Falls zwischen Auftragserteilung und Auslieferung eine Preiserhöhung eintritt, gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise.


4. Datenschutz

Der Verkäufer ist berechtigt, Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs mit dem Käufer zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln.


5. Lieferfrist

Aufträge werden nach Maßgabe der vorliegenden Bestellungen ausgeführt, jedoch können wir keine Haftung bei etwaiger verspäteter Lieferung übernehmen.


6. Vereinbarungen

Andere Bedingungen und Vereinbarungen gelten nur, soweit wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigt haben, also auch dann nicht, wenn wir ihnen etwa nicht widersprochen haben sollten. Dies gilt insbesondere für gedruckte Formularbedingungen. Mündliche Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich von uns bestätigt sind.


7. Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dillenburg, soweit eine solche Vereinbarung gesetzlich zulässig ist.


8. Einverständniserklärung

Das Einverständnis mit vorstehenden Bedingungen gilt spätestens mit der Annahme dieser Lieferung als erklärt.


9. Schlusssatz

Die Ungültigkeit eines Teils dieser Bedingungen berührt die übrigen Bedingungen nicht.